Die Pflegeberatung beinhaltet Informationen zur Pflege, Pflegeleistungen, Pflege in der häuslichen und stationären Pflege. Prüfung der aktuellen Pflegequalität. Anleitung zu Hygiene in der Pflege. Unterstützung bei Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit, Ausstellung von pflegefachlichen Gutachten und Beratung bei Widerspruch gegen Pflegegrad.
Für jeden Pflegeversicherten ab einem Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung verpflichtend und muss alle sechs Monate erfolgen. Für Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 muss die Pflichtberatung vierteljährig durchgeführt werden.
Die Verpflichtung zu Beratungsgesprächen hat letztlich das Ziel, die pflegebedürftigen Menschen zu schützen, und pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Qualität der Pflege, die Sie Ihrem Angehörigen zuteil werden lassen oder selbst erfahren, soll gesichert sein.
Sie müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern. Wenn Sie den Beratungsbesuch nicht durchgeführt haben, werden Sie von der Kasse erinnert. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen, wenn kein verpflichtender Beratungsbesuch durchgeführt wurde.

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