Zu den vergütungsfähigen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung gehören Hilfen bei den Verrichtungen in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Weiterer Bestandteil ist der Erstbesuch und Folgebesuche, welche nach Krankenhaus- oder stationären Rehabilitations-aufenthalten stattfinden können.