Krankenhausvermeidungspflege
Behandlungspflege für Bornheim & Umgebung
Häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege
Der behandelnde Arzt verordnet häusliche Krankenpflege als so genannte Krankenhausvermeidungspflege, wenn eine an sich notwendige Krankenhausbehandlung nicht durchgeführt werden kann, oder andersherum die Krankenhausbehandlung durch häusliche Pflegemaßnahmen vermieden beziehungsweise verkürzt werden kann.
Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, kann die Krankenversicherung die erforderliche Grundpflege und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren. Die Notwendigkeit bescheinigt der Arzt in seiner Verordnung.



