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Verhinderungspflege für Bornheim & Umgebung
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Behandlungspflege für Bornheim & Umgebung
Häusliche Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die von pflegenden Personen beantragt werden kann, wenn aufgrund einer „Verhinderung“ die häusliche Pflege nicht fortgeführt werden kann und ein Pflegeersatz benötigt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Pflege im eigenen Zuhause weitergeführt werden kann und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erhalten bleibt.
Denn manchmal ist ein wichtiger Termin nicht aufzuschieben und auch der dringend benötigte Urlaub muss einmal in Anspruch genommen werden. Immer dann, wenn der/die pflegende Angehörige die Pflege selbst gerade nicht ausführen kann, muss sie natürlich für einen Ersatz sorgen. Kommt dieser Ersatz zum Beispiel von Fachkräften kann die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen oder 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.
Der Anspruch besteht allerdings erst ab Pflegegrad 2 und nur, wenn Sie bereits seit 6 Monaten pflegerisch bei der Person tätig sind.



